Nominierungs-und Qualifikationsrichtlinien WM – EM – ETR 2026
Download der Nominierungs- und Qualifikations-Richtlinien 2026 INKL. TEILNEHMERVEREINBARUNG
Weltmeisterschaft (WM), Tanger, Marokko, 18.-28.06.2026
Europameisterschaft (EM), Gdynia, Polen, 24.-31.07.2026
Europäische Team Racing Meisterschaft (ETR), Campione del Garda, Italien, 13.-18.10.2026
Die „International Optimist Dinghy Association (IODA)“ richtet als Weltdachverband der Optimisten-Klasse jährliche Welt- und Kontinentalmeisterschaften aus, zu denen die jeweiligen nationalen Klassenorganisationen Segler/innen innerhalb des ihnen zustehenden Kontingents entsenden können. Die Optimist Dinghy Class Germany e.V. (Opti Class GER) hat die Weltmeisterschaft (WM), die Europameisterschaft (EM) und die Europäische Team Racing Meisterschaft (ETR) als internationale Zielveranstaltungen ausgewählt. Die Opti Class GER unterstützt die Teilnahme an diesen Veranstaltungen und nominiert im Rahmen der nachfolgenden Richtlinien die deutschen Jüngsten-Segler/innen für die Teilnahme.
Die Nominierung erfolgt für die WM und EM unter Zugrundelegung der Ergebnisse einer Ausscheidungsregatta für EM/WM, die eine von der Opti Class GER veranstaltete Einladungsregatta ist. Die Teilnahmevoraussetzungen an der Ausscheidungsregatta sind in den nachfolgenden Richtlinien aufgeführt.
Die Nominierung für die ETR erfolgt unter Zugrundelegung der Ergebnisse einer gesonderten Team Race Regatta.
Die Nominierung für die Teilnahme an WM, EM und ETR erfolgt durch den Vorstand der Opti Class GER.
Der Vorstand stützt sich dabei auf die nachfolgenden Richtlinien. Der Vorstand behält sich das Recht vor, in begründeten Ausnahmefällen von diesen Richtlinien durch Beschluss abzuweichen.
Teil A
Qualifikation WM/EM/ETR
I. Allgemeine Voraussetzungen für die Qualifikation und Teilnahme
- Mitgliedschaft in der Opti Class GER und entsprechende Beitragszahlung
- Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitglied des Deutschen Segler-Verband e.V. ist
- Start mit einem Boot, das bei der Opti Class GER mit einer GER Nummer registriert ist
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland (Hauptwohnsitz und Schulbesuch)
- Keine Teilnahme in demselben Jahr an einer Qualifikation eines anderen nationalen Verbandes, in der Absicht, sich dort für WM, EM oder ETR zu qualifizieren.
II. Ausscheidungsregatta WM, EM
- Im Rahmen der Ausscheidungsregatta in Warnemünde werden die Teilnehmer folgender Veranstaltungen für das Jahr 2026 ermittelt: – Weltmeisterschaft (WM) – Europameisterschaft (EM)
- Die Ausscheidungsregatta findet vom 28.04.-02.05.2026 in Warnemünde statt und wird vom Berliner Yacht-Club e.V. ausgerichtet. Die Ausscheidungsregatta wird über vier Wettfahrttage zuzüglich eines Vermessungstages ausgeschrieben. Die Einrichtung eines Technischen Komitees und eine Kontrollvermessung werden vorgesehen. Es werden mindestens 12 – zwölf – Wettfahrten ausgeschrieben. Die Wertung der gesegelten Wettfahrten erfolgt nach dem Low-Point-System erfolgen. Ab 5 Wettfahrten wird das schlechteste Ergebnis gestrichen.
- Meldeberechtigt für die Ausscheidungsregatta sind die besten 120 Seglerinnen und Segler der Aktuellen Rangliste EM/WMA (siehe nachfolgende Ziffer 4.) zum 13.04.2026 (= Stichtag). Eine Änderung der Aktuellen Rangliste EM/WMA nach dem Stichtag, z.B. infolge von Rechtsbehelfen, hat keinen Einfluss auf die Meldeberechtigung.
- Der Ranglistenzeitraum beginnt am 11.04.2025 und umfasst 18 Wertungen. Für Zwecke der Qualifikation und Nominierung zur WM/EM wird entsprechend der Klassenvorschriften Nr. 2.4.1 und 2.4.3 lit. b) und c) das Ergebnis einer Regatta einer/eines Seglerin/Seglers nicht in die Rangliste mit aufgenommen, bei der die/der Seglerin/Segler nicht mit einer Segelnummer gestartet ist, die mit der in dem Messbrief angegebenen Segelnummer des gesegelten Bootes übereinstimmt; es sei denn, bei dem gesegelten Boot handelt es sich um ein Charterboot, das auf einer Regatta mit Chartergenehmigung der IODA gesegelt wurde oder der Start mit einer anderen Segelnummer ist von der Wettfahrtleitung schriftlich im Voraus gestattet und der Opti Class GER mitgeteilt worden. Diese ggf. korrigierte Rangliste wird nachfolgend „Aktuelle Rangliste EM/WMA“ oder „Akt. RL EM/WMA“ genannt.
- Startberechtigt an der Ausscheidungsregatta sind die besten 80 gemeldeten Seglerinnen und Segler nach der Akt. RL EM/WMA zum Stichtag. Eine Änderung der Akt. RL EM/WMA nach dem Stichtag, z.B. infolge von Rechtsbehelfen, hat keinen Einfluss auf die Startberechtigung. Befinden sich unter den 80 startberechtigten Seglerinnen und Segler weniger als 20 Mädchen oder 20 Jungen, kann der Vorstand der Opti Class GER mehr als 80 Seglerinnen und Segler zur Ausscheidungsregatta zulassen, solange bis diese Mindestquote erreicht ist. Die Opti Class GER veröffentlicht nach Meldeschluss zur Ausscheidungsregatta eine Liste der startberechtigten Seglerinnen und Segler in der Reihenfolge ihrer Startberechtigung (= Startlistenplatz).
- Ab 3 und mehr gewerteten Wettfahrten gilt die vom Wettfahrtleiter bekannt gegebene endgültige Ergebnisliste der Ausscheidungsregatta als Qualifikationsendwertung. Spätere Rechtsbehelfe oder Schiedssprüche werden für die Qualifikationsendwertung nicht berücksichtigt, selbst wenn sie die endgültige Ergebnisliste nachträglich noch ändern.
- Bei weniger als 3 gewerteten Wettfahrten gilt: Der Platz der jeweiligen Seglerinnen und Segler auf der Akt. RL EM/WMA zum Stichtag wird bei zwei gewerteten Wettfahrten als 1 Wettfahrt gewertet und geht einmal in die Gesamtrechnung ein. Bei einer gewerteten Wettfahrt wird der Platz der jeweiligen Seglerinnen und Segler auf der Akt. RL EM/WMA zum Stichtag als 2 Wettfahrten gewertet und geht zweimal in die Gesamtrechnung. Gibt es keine gewertete Wettfahrt, richtet sich die Qualifikationsendwertung nach dem Platz der jeweiligen Seglerinnen und Segler auf der Akt. RL EM/WMA zum Stichtag. Eine Änderung der Akt. RL EM/WMA nach dem Stichtag, z.B. infolge von Rechtsbehelfen, hat keinen Einfluss auf die Wertung. Spätere Rechtsbehelfe oder Schiedssprüche werden für die Qualifikationsendwertung wiederum nicht berücksichtigt, selbst wenn sie die endgültige Ergebnisliste nachträglich noch ändern. Klargestellt wird, dass dabei die/der schlechteste Wettfahrt/Ranglistenplatz nicht gestrichen werden kann. Wenn die Akt. RL EM/WMA zur Qualifikationsberechnung hinzugezogen werden muss, zählt der RL-Platz ohne jede Korrektur. Eine Ersatzregatta findet nicht statt.
III. Ausscheidungsregatta ETR
- Die Ausscheidungsregatta findet von Montag den 25.05.2026 bis Dienstag, den 26.05.2026 in Berlin (Wannsee) statt und wird vom Potsdamer Yacht Club e.V. ausgerichtet.
- Meldeberechtigt sind Teams, bei denen jedes Teammitglied die in vorstehendem – 4 Absatz I. genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Teams müssen aus vier Seglern bestehen, wobei höchstens zwei das gleiche Geschlecht haben dürfen. Außerdem darf kein Teammitglied für die WM 2026 nominiert sein.
- Die Teilnahme ist auf 16 Teams begrenzt. Die Teilnahmeplätze werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Meldung vergeben.
- Das Format besteht aus Round-Robins und/oder KO Stufen. Die Einzelheiten werden in der Segelanweisung geregelt.
- Die Regatta wird nur als Ausscheidungsregatta gewertet, wenn mindestens acht meldeberechtigte Teams mindestens einmal nach Absegeln der Bahn durchs Ziel gegangen sind.
Teil B
Nominierung WM/EM
I. Voraussetzungen für die Nominierung
- Wahl der Meisterschaft: Alle Segler/innen müssen bereits bei der Registrierung zur Ausscheidungsregatta vor Ort folgende Angaben über ihre bevorzugte Meisterschaft – Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft – machen.
- Bei der Registrierung zur Ausscheidungsregatta vor Ort müssen diese Angaben verbindlich mit Unterschrift der/des Seglerin/Seglers und eines gesetzlichen Vertreters zur Weiterleitung an die Opti Class GER erfolgen. Nach Schluss der Registrierung können die Angaben nicht mehr geändert werden.
- Die Wahl der Meisterschaft bleibt auch verbindlich, wenn später eine der Meisterschaften z.B. wegen einer Absage durch die IODA nicht stattfindet oder verschoben wird.
- Achtung: Es ist nicht zulässig, als bevorzugte Meisterschaft gleichzeitig Weltmeisterschaft und Europameisterschaft anzukreuzen. Sollte dies dennoch erfolgen, gilt die Weltmeisterschaft als verbindliche Wahl.
- Teilnehmervereinbarung Bei der Registrierung zur Ausscheidungsregatta vor Ort muss die als Anlage (Siehe Download zu Beginn der Webseite) beigefügte Teilnehmervereinbarung mit Unterschrift der/des Seglerin/Seglers und eines gesetzlichen Vertreters zur Weiterleitung an die Opti Class GER vorgelegt werden.
II. Bildung eines Qualifikations-Pools und Umsetzung des Wahlrechts
- Qualifikationspool:
- Nach Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisliste der Ausscheidungsregatta wird in der Reihenfolge der Qualifikationsendwertung ein Qualifikations-Pool gebildet. Spätere Rechtsbehelfe oder Schiedssprüche gegen endgültige Ergebnisliste bleiben unberücksichtigt, selbst wenn sie die endgültige Ergebnisliste nachträglich noch ändern. Der Qualifikations-Pool besteht aus 12 Segler/innen und setzt sich wie folgt zusammen:
- Segler oder Seglerinnen der Plätze 1 – 5 in der Qualifikationsendwertung.
- Die nächstplatzierten 7 Segler/Seglerinnen, wobei entsprechend der Meldevorschriften der IODA mindestens 3 Teilnehmer unterschiedlichen Geschlechts sein müssen. Das EM-Team kann also z.B. entweder aus 3 Jungen und 4 Mädchen, oder aus 4 Jungen und 3 Mädchen bestehen.
- Verzichtet ein/e Segler/in vor der Mitteilung der Berufung gemäß nachfolgendem Abschnitt III. schriftlich auf den Start bei der WM und EM – wobei nicht nur auf den Start nur an einer der Meisterschaften verzichtet werden kann, sondern auf die Teilnahme an beiden Meisterschaften verzichtet werden muss -, so wird der Qualifikationspool so gebildet, als ob die/der Verzichtende/n nicht an der Ausscheidungsregatta teilgenommen hätte. Klargestellt wird, dass das Ergebnis der Ausscheidungsregatta für die/den Verzichtende/n weiterhin bei den jeweiligen Ranglisten mitzählt.
- Nach Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisliste der Ausscheidungsregatta wird in der Reihenfolge der Qualifikationsendwertung ein Qualifikations-Pool gebildet. Spätere Rechtsbehelfe oder Schiedssprüche gegen endgültige Ergebnisliste bleiben unberücksichtigt, selbst wenn sie die endgültige Ergebnisliste nachträglich noch ändern. Der Qualifikations-Pool besteht aus 12 Segler/innen und setzt sich wie folgt zusammen:
- Umsetzung des Wahlrechts WM, EM:
- Die fünf Erstplatzierten müssen in der Reihenfolge ihrer Platzierung ihr Wahlrecht entsprechend der verbindlichen Angabe bei der Registrierung ausüben, wobei die nachfolgenden Beschränkungen gelten.
- Haben ein oder mehrere Segler/innen der Plätze 1-5 bei ihrer Meldung, die EM als bevorzugte Meisterschaft gewählt, wird in der Reihenfolge der sieben Nächstplatzierten, die sich in der Meldung für die WM entschieden haben, getauscht.
- Das Wahlrecht der 5 Erstplatzierten ist dadurch beschränkt, dass die von der IODA vorgegebene Geschlechterquote bei der EM eingehalten wird. Es ist jedoch möglich, dass sich diese Geschlechterquote von 4 zu 3 auf 3 zu 4 oder andersrum ändert. Ebenso ist das Wahlrecht der 5 Erstplatzierten auch dadurch beschränkt, dass unter den Nächstplatzierten genügend Tauschpartner zur Verfügung stehen.
- Kann das Wahlrecht der Plätze 1-5 aufgrund der vorstehenden Beschränkungen nicht ausgeübt werden, müssen die SeglerInnen der Plätze 1-5, die ihr Wahlrecht aufgrund der Beschränkungen nicht umsetzen können, zur WM fahren.
- Beispiel 1 (Platz 1-5):
- Wer bei der Registrierung die WM als bevorzugte Meisterschaft angegeben hat, muss zur WM fahren.
- Wer bei der Registrierung die EM als bevorzugte Meisterschaft angeben hat, muss unter den genannten Bedingungen (Tauschpartner, Geschlechterquote) zur EM fahren.
- Beispiel 2 (Platz 6):
- Wer bei Registrierung die EM als bevorzugte Meisterschaft angegeben hat, muss zur EM fahren.
- Wer bei Registrierung die WM als bevorzugte Meisterschaft angegeben hat, ist damit automatisch Tauschpartner für einen Top 5-Platzierten, der zur EM fahren möchte. Wer sein Kreuz bei der Registrierung also bei der WM gesetzt hat, kann hinterher den Tausch nicht verweigern!
III. Nominierung EM/WM
Die Qualifizierten werden vom Vorstand der Opti Class GER in die jeweiligen Teams berufen.
Für den Fall einer Nichtannahme der Berufung, der Nichtzahlung des Elternbeitrags gemäß Teilnehmervereinbarung oder einer späteren Absage kann/können die/ der nächstplatzierte Seglerin/ Segler berufen werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Nachnominierung besteht nicht.
Die Nominierung für eine bestimmte Meisterschaft bleibt verbindlich, auch wenn eine der Meisterschaften z.B. wegen einer Absage durch die IODA nicht stattfindet oder zeitlich verschoben wird.
Sollten sich die Teilnehmerkontingente für die WM/EM nachträglich erhöhen, bleiben die bereits erfolgten Nominierungen verbindlich. Die zusätzlichen Startplätze werden durch eine Erweiterung des Qualifikationspools gemäß vorstehend Abschnitt II. bestimmt.
Teil C
Nominierung ETR
I. Voraussetzungen für die Nominierung
Bei der Registrierung zur Ausscheidungsregatta vor Ort muss die als Anlage beigefügte Teilnehmervereinbarung mit Unterschrift jeder/jedes Seglerin/Seglers jedes Teams und des jeweiligen gesetzlichen Vertreter zur Weiterleitung an die Opti Class GER vorgelegt werden.
II. Nominierung ETR
Für die ETR-Meisterschaft qualifiziert sich das beste Team der Ausscheidungsregatta. Spätere Rechtsbehelfe oder Schiedssprüche gegen die endgültige Ergebnisliste bleiben unberücksichtigt, selbst wenn sie die endgültige Ergebnisliste nachträglich noch ändern.
Das qualifizierte Team wird vom Vorstand der Opti Class GER als Deutsches ETR Team berufen.
Für den Fall einer Nichtannahme der Berufung, der Nichtzahlung des Elternbeitrags gemäß Teilnehmervereinbarung oder einer späteren Absage kann das nächstplatzierte Team berufen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.
Die Nominierung für die ETR bleibt verbindlich, auch wenn die ETR z.B. wegen einer Absage durch die IODA nicht stattfindet oder zeitlich verschoben wird.
Wird die Ausscheidungsregatta z.B. mangels ausreichender Starter abgesagt oder finden keine gewerteten Wettfahrten statt, beruft der Vorstand der Opti Class GER aus den Teams, die sich ordnungsgemäß zur Ausscheidungsregatta gemeldet haben, das Team, dessen Teammitglieder zum Stichtag 01.06.2026 in der Summe den besten Ranglistenplatz auf der Quali-Rangliste zur IDJM 2026 haben, als das deutsche ETR Team.
Der Vorstand der Opti Class GER beruft die/den von dem qualifizierten Team benannten Trainer/in in das Deutsche ETR Team. Die/der Trainer/in muss im Besitz einer gültigen der DSV-C-Trainer-Lizenz (oder höherwertig) oder vergleichbaren ausländischen Trainerlizenz sein und muss dafür Sorge dafür tragen, dass für die Dauer der Meisterschaft die Lizenz/Qualifikation gültig bleibt. Die/der Trainer/in muss gegenüber der Opti Class GER versichern, dass keine Vorstrafen/aktuelle Ermittlungsverfahren zu einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegen ihn vorliegen. Die/der Trainer/in muss sich verpflichten, der Opti Class GER unverzüglich ein Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf, vorzulegen. Die Kosten für das Führungszeugnis trägt die Opti Class GER. Die/der Trainer/in unterstützt die Pressearbeit der Opti Class GER vor Ort durch aktuelles Bildmaterial und regelmäßige Berichte, die die Opti Class GER für die Webseite, Instagram und das Jahrbuch verwenden darf.



