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19. Juni 2016

„Gebrauchsanweisung“ für eine Wildcard bei der IDJüM 2016

 DODV-Logo-1In der ANLAGE 1 ZUR MEISTERSCHAFTSORDNUNG – Deutsche Jugend- und Jüngstenmeisterschaften – heißt es unter Punkt 8.1.6:

„Soweit im Bereich eines Landesseglerverbandes keine Steuerleute die in der Ausschreibung geforderte Mindest-Ranglistenpunktzahl nachweisen können, kann der Landesjugendobmann einen Steuermann bzw. eine Steuerfrau seiner Region ohne die geforderte Punktzahl, jedoch mit mindestens neun Ranglisten-Wertungen zur Teilnahme an der Meisterschaft benennen. Benannte Steuerleute behalten ihre Startberechtigung auch bei Überschreitung der Höchstteilnehmerzahl.“

Prozedere:

– nach Qualifikationsschluss meldet sich der Segler aus dem entsprechenden Bundesland nach Rücksprache mit seinem Landesjugendobmann

– der Landesjugendobmann entscheidet letztlich welcher Segler starten darf…in der Regel der beste A-Segler in der Aktuellen Rangliste der entsprechenden Region

– bei der Meldung sollte der Segler darauf verweisen (E-Mail), dass er bezugnehmend auf „Anlage 1 zur Meisterschaftsordnung – Deutsche Jugend-und Jüngstenmeisterschaften Punkt 8.1.6“ meldet

Bei Rückfragen jederzeit gerne unter breitensport@dodv.org.

Mit optimistischen Grüßen

Michael Ilgenstein/Michelle Hoffmann

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