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Meldeprozess WM-/EM Ausscheidung

Am 28.04.2024 erstellt die DODV nach Eingang der Ergebnislisten der Regatten des Wochenendes die Liste der zur WM-/EMA meldeberechtigten Segler. Dies sind die besten 120 der WM-/EMA Qualirangliste. Diese Liste wird dann auf der DODV Webseite veröffentlicht.

Die Segler, die an der WM-/EMA teilnehmen wollen, müssen die Liste der Meldeberechtigten prüfen. Sind sie auf der Liste nicht aufgeführt, so dürfen sie in diesem Jahr nicht an der WM-/EMA teilnehmen. Wenn sie auf der Liste stehen, können sie für die WM-/EMA melden. Das Meldefenster öffnet auf Manage2Sail voraussichtlich am 29.04.2024 vormittags.

Meldeschluss ist am 03.05.2024 18:00 Uhr. Nach Ende des Meldeschlusses erstellt die DODV die Liste der startberechtigten Segler. Dies sind die besten 80 Gemeldeten aus der Qualirangliste. Sollten unten den Startberechtigten weniger als 20 Mädchen sein, so wird die Liste mit den nächstplatzierten Mädchen erweitert, bis die 20 erreicht sind.

Die Segler, die an der WM-/EMA teilnehmen wollen, müssen die Liste der Startberechtigten prüfen. Sind sie auf der Liste nicht aufgeführt, so dürfen sie in diesem Jahr nicht an der WM-/EMA teilnehmen. Wenn sie auf der Liste stehen, können sie an der WM-/EMA teilnehmen. Wenn sie die Liste der Startberechtigten knapp verpasst haben, kommt der Nachrückerprozess zum tragen.

 

Nachrückerprozess

Die DODV eine Nachrückerliste, die aus den Plätzen 81 bis 85 der gemeldeten Meldeberechtigten besteht. Diese Liste wird parallel zur Liste der Startberechtigten auf der DODV Webseite veröffentlicht.

Die Segler, die an der WM-/EMA teilnehmen wollen, müssen die Nachrückerliste prüfen. Sind sie auf der Liste nicht aufgeführt, so dürfen sie in diesem Jahr nicht an der WM-/EMA teilnehmen. Wenn sie auf der Liste stehen, müssen sie warten, ob einer der Startberechtigten absagt.

Die DODV nimmt Absagen startberechtigter Segler bis zum 06.05.2024 18:00 Uhr entgegen. Erfolgt die Absage eines Startberechtigten, so informiert die DODV den nächsten Segler auf der Nachrückerliste.

Wenn ein Segler der Nachrückerliste eine Nachricht der DODV erhält, dass ein startberechtigte Segler abgesagt hat, so kann er an der WM-/EMA teilnehmen. Ist bis zum 06.05.2024 18:00 Uhr keine Nachricht von der DODV eingegangen, so darf der Segler in diesem Jahr nicht an der WM-/EMA teilnehmen.

 

Die DODV appelliert an alle Segler und Eltern, bei Krankheit und/oder Verletzung eines startberechtigten Seglers, die DODV schnellstmöglichst zu informieren, um den nachrückenden Seglern die Chance zu geben, an der WM-/EMA teilzunehmen!

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