Geänderte Regelung für den A-B Umstieg
Zum 1.2.2016 tritt eine geänderte Anlage zur Wettsegelordnung betreffend die Einteilung der Opti-Seglerinnen und -Segler in die Gruppen A und B in Kraft.
Die Neuregelung führt zu einer Reduzierung der Punkte, die man zum Aufstieg in Gruppe A benötigt von bisher 25 auf nunmehr 20 Punkte, bei Wegfall der Möglichkeit Punkte durch die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen oder -regatten zu erhalten.
Des weiteren sind Seglerinnen und Segler, die das Alterskriterium U 13 im jeweiligen Kalenderjahr nicht mehr erfüllen und mehr als 30 Punkte ersegelt haben, nach einer Übergangsfrist von acht Wochen nicht mehr in Gruppe B startberechtigt. Dazu ein Beispiel: Ein B-Segler, der am 01. Juli eines Jahres 13 Jahre alt wird und zum Jahresbeginn 30 Umstiegspunkte ersegelt hat, darf 8 Wochen nach Jahresbeginn nicht mehr in der B-Gruppe starten.
Wichtig ist auch die Streichung der „6-Wochen-Sperre“, wonach ein Start in Gruppe A erst sechs Wochen nach Eingang des Umstiegsantrags bei der DODV möglich war. In Zukunft kann das Umstiegsdatum bei Erreichen der erforderlichen Punkte selbst festgelegt werden, wobei eine Antragsfrist von vier Wochen zu beachten ist.
Im Zusammenhang mit diesen Veränderungen wurden weitere Anpassungen vorgenommen.
So können eintägige Opti B-Regatten ohne gesonderte DSV-Genehmigung veranstaltet werden, die Berechnung der Umstiegspunkte wurde an die Vorgaben der Ranglistenordnung angepasst (was kleine Änderungen in der Berechnung zur Folge hat) und einzelne Regelungen innerhalb der Vorschrift verschoben, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Ab 1.1.2018 müssen der Wettfahrtleiter und der Obmann des Schiedsgerichts auch bei Opti B-Regatten im Besitz einer regionalen Lizenz sein.
Die gesamte Wettsegelordnung inklusive der Anlage Jüngstensegeln finden Sie auf www.dsv.org.