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Einteilung der Optisegler in Gruppe A/B/C – ab 01.01.2026

EINTEILUNG DER SEGELNDEN BEI REGATTEN IN DER OPTIMISTENKLASSE (GRUPPE A, B und C) ERFAHRUNGSNACHWEIS ZUR TEILNAHME AN RANGLISTENREGATTEN

GÜLTIG AB 01.01.2026

 

Download der Einteilung der Optisegler in Gruppe A/B/C als PDF

Gemäß Ziffer 2.3 der Ranglistenordnung des Deutschen Segler-Verbands e.V. legt die Optimist Dinghy Class Germany e.V. (Opti Class GER) die Form und Kriterien für den Erfahrungsnachweis zur Teilnahme an Ranglistenregatten im Folgenden fest. Form und Kriterien dieses Erfahrungsnachweises wurden am 05.05.2025 vom Jugendsegelausschuss des Deutschen SeglerVerbandes genehmigt.

  1. Einteilung der Regatten: Es werden drei Kategorien von Regatten unterschieden:
    • A-Regatten: A-Regatten sind Ranglistenregatten einschließlich der Internationalen Deutschen Jugendmeisterschaft (IDJM). Startberechtigt für A-Regatten sind nur Steuerleute der Gruppe A.
    • B-Regatten: B-Regatten sind Qualifikationsregatten für den Umstieg in die Gruppe A. Sie werden von der Opti Class GER festgelegt und auf der Opti Class GER Homepage veröffentlicht. Startberechtigt bei B-Regatten sind Steuerleute, die nicht der Gruppe A angehören.
    • C-Regatten C-Regatten sind alle übrigen Regatten. Dabei können auch Segelnde der Gruppen A und B gemeinsam starten und gewertet werden.
  2. Einteilung der Segelnden: Die Segelnden sind nach Alter und ihrer Regattaerfahrung in die Gruppen A und B unterteilt. Ab dem Beginn des Kalenderjahrs, in dem der Segler/die Seglerin 12 Jahre alt wird (also nicht mehr das Kriterium U12 erfüllt), segelt der Segler/ die Seglerin in der Gruppe A. Ab dem Beginn des Kalenderjahrs, in dem die Kinder 12 Jahre alt werden, starten sie in Gruppe A. Segelnde, die in dem Kalenderjahr 11 Jahre alt werden oder jünger sind (= U12), starten in der Gruppe B, können aber unter den in Punkt 3 aufgeführten Voraussetzungen in die Gruppe A umsteigen; eine Rückkehr in die Gruppe B ist nicht möglich.
  3. Voraussetzungen für den Umstieg in die Gruppe A vor Erreichen der Altersgrenze
    • 3.1 Segelnde, die in dem Kalenderjahr 11 Jahre oder jünger alt werden, können auf Antrag in Gruppe A umsteigen, wenn sie einen Qualifikationsnachweis über mindestens 20 Punkte gemäß Punktsystem (siehe 3.2) erbringen und eine Befürwortung des Umstiegs durch den DSV-Mitgliedsverein vorlegen.
    • 3.2 Punktsystem: Teilnahme an B-Regatten Teilnehmende (Steuermann/Steuerfrau) an einer B-Regatta erhalten
      • 4 Punkte bei einer Platzierung im 1. Viertel
      • 2 Punkte bei einer Platzierung in der 1. Hälfte
      • 1 Punkt bei einer Platzierung darunter (mindestens einmal durchs Ziel gegangen).
      • Als Teilnehmerzahl gilt die Zahl der Boote, die in der Regatta mindestens einmal nach Absegeln der Bahn durchs Ziel gegangen sind. Für die Qualifikationswertung gilt das erreichte Gesamtergebnis, unabhängig von der Anzahl der gewerteten Wettfahrten.
      • Führt die Berechnung des 1. Viertels, bzw. der 1. Hälfte nicht zu einem ganzzahligen Ergebnis, wird auf die nächsthöhere Zahl übergegangen.
      • Beispiel: Wettfahrtserie mit 21 Booten.
        • 21 : 2 = 10,5 – nächsthöhere Zahl = 11
        • 21 : 4 = 5,25 – nächsthöhere Zahl = 6
      • Demzufolge gibt es für den 1. bis 6. Platz vier Punkte, für den 7. bis 11. Platz zwei Punkte und für den 12. bis 21. Platz einen Punkt.
    • 3.3 Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle der Opti Class GER in Textform einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:
      • Kopie des Jugendsegelscheins,
      • Befürwortung des Umstiegs in die Gruppe A durch den DSV-Mitgliedsverein, dem der Segler/die Seglerin angehört
      • Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Umstiegsdatum vollständig eingegangen sein. Der Segler/die Seglerin kann das Umstiegsdatum selbst festlegen. Legt der Segler/ die Seglerin kein Datum fest, gilt das Bearbeitungsdatum des Antrags als Umstiegsdatum. Ab dem Umstiegsdatum darf der Segler/die Seglerin nicht mehr bei Regatten der Gruppe B starten.
    • 3.4 Die Opti Class GER bestätigt die Startberechtigung in der Gruppe A durch Aufnahme des Seglers/der Seglerin in die auf der Homepage veröffentlichte Liste der Gruppe A startberechtigten Segelnden. Der Eintrag enthält das Datum des Beginns der Startberechtigung.
    • 3.5 Ab dem Umstiegsdatum ist der Segler/ die Seglerin nicht mehr zum Start in Gruppe B berechtigt. Eine Rückkehr in die Gruppe B ist nicht möglich.
    • 3.6 Die Opti Class GER ist berechtigt, für die Bearbeitung des Antrags einen Kostendeckungsbeitrag zu erheben.
  4. Inkrafttreten Die vorstehende Regelung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Segelnde, die im Kalenderjahr 2026 12 Jahre alt werden oder älter sind (Geburtsjahrgänge 2014 – 2010), müssen ab 01.01.2026 in der Gruppe A starten.

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