Aktuelles zur Sonderregelung „Corona B/A-Umstieg“
(bmg) Derzeit eine Herausforderung: das Punktesammeln für den Umstieg von der Opti B- in die A-Gruppe. B-Regatten finden vereinzelt und auch in nächster Zeit nicht in allen Bundesländern statt, werden aufgrund zu vieler Teilnehmer abgesagt oder sind teilnehmerbeschränkt. Die Folgen: Erhöhter Segeltourismus an den Wochenenden zur nächsten B-Regatta. In der B-Gruppe muss viel länger verweilt werden als geplant..
Aufgrund dieser schwierigen, ungleichen Situation für B-Segler in unserem Land hat der Vorstand der DODV in Absprache mit dem Jugendsegelausschuss des Deutschen Segler-Verbandes eine Sonderregelung für die Zeit vom 01. August 2020 bis zum 28. Februar 2021 beschlossen:
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Ein/e B-SeglerIn, der/die den Qualifikationsnachweis über mindestens 20 Punkte noch nicht erbringen kann, kann einen Antrag auf Umstieg stellen, wenn er/sie an mindestens 2 B-Ranglistenregatten mit mindestens 8 Teilnehmern teilgenommen hat.
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Bei den für den Sonderumstieg erforderlichen zwei Regatten im Jahr 2020 muss der/die SeglerIn jeweils in der ersten Hälfte platziert gewesen sein.
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Neben der Befürwortung durch den Mitgliedsverein ist eine Bestätigung eines/einer Trainers/Trainerin erforderlich, dass die Erfahrung für den Umstieg in die A-Gruppe besteht.
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Umstiegsberechtigt sind auch alle B-Segler, die bereits 2019 und früher 15 Umstiegspunkte ersegelten.